Kündigungsrecht: Kündigungswiderruf

Kündigt der Versicherungsnehmer einen Vertrag wirksam und widerruft er diese Kündigung noch vor Ende des Versicherungsvertrages, muss der Versicherer diesem Widerruf unverzüglich (wohl innerhalb von 2 - 3 Wochen) zurückweisen. Andernfalls gilt die Zustimmung des Versicherers zum "Anbot" des Versicherungsnehmers auf Fortführung des Versicherungsvertrages als erteilt (OGH 7 Ob 86/16x).

Für den Versicherungsnehmer ist das eine Chance, den Versicherungsvertrag wieder zu aktivieren, wenn er die zuvor ausgesprochene Kündigung bereut. Der Versicherer muss darauf achten, auch auf den Widerruf einer Kündigung auch rasch zu reagieren.