Landwirtschaftsbündelversicherung: Gebäude, die vermietet werden, sind nicht versichert

Wenn eine Landwirtschaftsbündelversicherung pauschal alle Gebäude versichert die "zur Landwirtschaft gehören", sind Gebäude, die überwiegend z.B. als Gästehaus vermietet werden, nicht versichert, weil diese eben nicht zur Landwirtschaft gehören. (OGH 7 Ob 11/16t)

Bei solchen Pauschalprodukten ist jedenfalls darauf zu achten, welche Gebäude gemäß den Bedingungen mitversichert sind. Gegebenenfalls sollte der Versicherungsnehmer klarstellen, welche Gebäude vom Versicherungsschutz umfasst sein sollen. Auch bestehende Versicherungsverträge sollte sich der Versicherungsnehmer nochmals genauer ansehen.