Schutz des Pfandgläubigers gilt auch bei Superädifikat

Der Gläubiger eines Kredits, der mit einem Pfandrecht an einem selbständig feuerversicherten Superädifikat (Gebäude einer Gärtnerei mit Glashaus) besichert ist, hat die Stellung eines Hypothekargläubigers iSd §§ 100 ff VersVG und ist iSd § 102 Abs 1 entsprechend begünstigt (OGH 7 Ob 98/16m).


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