Eine Klage auf Rückzahlung griechischer Staatsanleihen, die von Griechenland wegen des Zwangsumtausches der Anleihen durch den "Greek Bondholder Act" verweigert wird, ist vom Deckungsschutz in der Rechtschutzversicherung nicht durch die Enteignungsklausel ausgeschlossen (BGH IV ZR 245/15; r+s 2016/462)
Auch in ARB von österreichischen Versicherern gibts diese Enteignungsklausel. Österreichische Gerichte dürften sich hier an die Rechtssprechung des BGH orientieren, sollte ein ähnlicher Fall in Österreich zu entscheiden sein.