Schaden: Deckungszusage durch einen Mitarbeiter des Versicherers

Teilt der Mitarbeiter der Versicherung dem Versicherungsnehmer mit, dass es sich um einen "klassischen Brandfall handle" und daher der Schaden gedeckt sein werde, gilt dies nicht als bindendes Anerkenntnis durch den Versicherer, wenn der Mitarbeiter zugleich festhält, dass die Schadensmeldung zur Bearbeitung an den zuständigen Sachbearbeiter weitergegeben werde (OGH 7 Ob 104/16v).