Haftpflicht: Wahlkarten und reine Vermögensschäden

Die Regierung und auch die Präsidentschaftskandidaten erwägen Schadenersatzforderungen gegen den Hersteller der fehlerhaften Wahlkarten. Die Schadenersatzforderung wird mehrere Millionen Euro betragen.

 

Wenn man sich die Versicherungslösungen in der Betriebshaftpflichtversicherung in Österreich ansieht, muss man davon ausgehen, dass der Hersteller vermutlich keinen oder unzureichenden Versicherungsschutz dafür haben wird. Da es sich bei den Schadenersatzforderungen nicht um Personen- oder Sachschäden handelt, bräuchte der Betrieb eine Haftpflichtpolizze mit reinen Vermögensschäden. Hier reicht die gängige Klausel "reine Vermögensschäden durch Behinderung" keinesfalls. Hat der Versicherungsnehmer eine offene Klausel, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass die Versicherungssumme nicht ausreicht, weil die Sublimits für die reinen Vermögensschäden oft sehr, sehr gering sind.