Einbruchdiebstahl: Beweislast

3-Stufen-Beweis für einen Einbruch:

 

1. Stufe: VN muss beweisen, dass Mindesttatsachen vorliegen, die das äußere Bild eines Einbruchs ergeben (Beutenachweis und Einbruchnachweis) 

2. Stufe: gelingt dem VN der Beweis Stufe 1, muss der Versicherer Tatsachen beweisen, die eine Vortäuschung überwiegend wahrscheinlich machen

3. Stufe: gelingt dem Versicherer der Beweis Stufe 2, dann muss der VN den Eintritt des Versicherungsfalles voll beweisen.

zur 1. Stufe: wenn erst ein Gutachter feststellen kann, dass der Einbruch nicht ganz schlüssig ist, ist der Beweis nach Stufe 1 dennoch erbracht.

 

Quelle: Lehmann zu BGH IV ZR 171/13; r+s 2016, 444


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