Rechtsschutz: Beratungsfehler Umschuldung Fremdwährungskredit

Der Versicherungsnehmer (Kläger) nahm einen Fremdwährungskredit (Schweizer Franken) endfällig zur Finanzierung eines Einfamilienhauses auf. Der Kläger wollte später in einen EURO Ratenkredit konvertieren - der Kreditgeber riet jedoch davon ab.
In der Folge erlitt der Versicherungsnehmer einen hohen finanziellen Schaden, weil der Wechselkurs des Schweizer Franken zum Euro rapide anstieg.

Es war in den ARB der Risikoausschluss für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Bauvorhabens vorhanden.

Es bedarf lt. OGH für das Wirksamwerden des Risikoausschlusses – wie im Schadenersatzrecht zur Haftungsbegrenzung – eines adäquaten Zusammenhangs zwischen Rechtsstreit und Baufinanzierung; es muss also der Rechtsstreit, für den Deckung gewährt werden soll, typische Folge der Finanzierung eines Bauvorhabens sein.

Dieser Zusammenhang ist lt. OGH hier gegeben, weil der Beratungsfehler des Kreditgebers für die Umschuldung noch im Zusammenhang mit der Aufnahme des Fremdwährungskredites für die Finanzierung des Einfamilienhauses stand. (OGH 7 Ob 110/16a).

Diese Entscheidung zeigt wieder, wie weit der Risikoausschluss "Finanzierung eines Bauvorhabens" reicht.