In einer Haushaltversicherung mit einer Klausel, wonach Schäden durch Rauch und Ruß versichert sind, die durch Fehlfunktion einer
Verbrennungseinrichtung oder Feuerstelle innerhalb der Versicherungsräume entstanden sind, sind nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers auch Schäden, die durch den
Qualm verursacht wurden, der entsteht, wenn Essen in einem Topf anbrennt (hier: Fleisch ist im Topf verschmort) versichert. Die exakte physikalische Definition der Begriffe Rauch und Ruß sei
insoweit nicht maßgeblich. (Quelle: LG Bielefeld 22 S 39/16; BeckRS 2016, 16594)
Solche Deckungserweiterungen gibt es auch in österreichischen Produkten. Die Leistungspflicht des Versicherers hängt aber von der
jeweiligen Klauselformulierung ab.