Unfall: Gefäßverletzung ohne äußerliche Verletzung

Entsteht durch das Fallen einer Autotür auf das Bein ein Gefäßverschluss der Beinarterie, handelt sich sich um einen versicherten Unfall, auch wenn es keine äußerlichen Verletzungszeichen gibt (OLG Jena 4 U 137/14). 

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist lediglich, dass die Ursache ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis ist.