Bauführungen eines einzelnen Eigentümers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft sind nicht versichert - nur Bauführungen der (gesamten) Eigentumsgemeinschaft.
Gibt der Versicherer dem einzelnen (mitversicherten) Eigentümer die falsche Auskunft, dass für sein Bauvorhaben Versicherungsschutz bestehe, verstößt der Versicherer gegen seine Sorgfaltspflichten gegenüber einem Mitversicherten und wird somit gegenüber diesem schadenersatzpflichtig (OGH 7 Ob 96/16t).
Für den Versicherungsvermittler ist es wichtig darauf zu achten, dass ausschließlich eigene Bauvorhaben eines einzelnen Wohnungseigentümers vom Versicherungsschutz des WEG Haftpflichtversicherungsvertrages nicht umfasst sind. Ein eigener Versicherungsvertrag (Bauherrnhaftpflichtversicherung) ist für das Bauvorhaben somit erforderlich.