Unfall: Bewertung Invalidität, wenn beide Augen verletzt werden

Führt ein Unfall zu einer bloßen Teilschädigung beider Augen, ist der daraus resultierende Invaliditätsgrad für jedes Auge getrennt zu ermitteln. Für die Berechnung des Invaliditätsgrades ist dabei für das geringer geschädigte Auge (hier 5% Beeinträchtigung) als Basis der anteilige Normalsatz für den Sehverlust eines Auges und für das andere Auge (hier 10% Beeinträchtigung) der anteilige erhöhte Satz für den Sehverlust eines Auges im Fall der Vorschädigung des anderen heranzuziehen. Die daraus resultierenden Prozentwerte sind dann zu addieren. (OGH 7 Ob 191/15m)

Beispiel:

Gliedertaxe in den AUVB: Sehkraft beider Augen 100%; Sehkraft eines Auges 35% - sofern die Sehkraft des anderen Auges vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits verloren war 65%

Abrechnung durch den Versicherer:

10% von [35% + 0,05 x (65%-35%)] = 3,65%

5% von 35% = 1,75%

Gesamtinvalidität: 5,40%

Die Ermittlung erscheint zwar etwas komplex - das Ergebnis scheint aber sachgerecht zu sein.