Raub oder Trickdiebstahl?

Wenn die versicherte Personen eine Armbanduhr trägt und der Versicherte die Wegnahme durch den Täter bereits im Moment der Tat bemerkt, die Uhr noch zu fassen bekommt, ihm aber aus diesem Griff die Uhr noch entrissen wird, liegt ein versicherter Raub und nicht ein (nicht versicherter einfacher) Trickdiebstahl vor (OLG Karlsruhe 12 U 85/16). Entscheidendes Kriterium für den Versicherungsschutz ist die "Gewaltanwendung".

 

Die Entscheidung erging zu deutschen Versicherungsbedingungen. Bei Anwendung der leicht abweichenden österreichischen Bedingungen dürfte man aber zum gleichen Ergebnis kommen.