Rechtsschutz OGH: Vorvertraglichkeit und Dauerverstoß

Der Bruder des VN (der Rechtsschutzversicherung) hat das Alleineigentum an einer Liegenschaft (Übergabevertrag vom 24.5.2012). Er begehrt mit Klage vom 17.6.2015 die Räumung der Liegenschaft durch den VN wegen titelloser Nutzung, weil schon der im Jahr 2010 verstorbene Vater des VN diesem die Nutzung untersagt habe.

 

Der Versicherer lehnte die Rechtsschutzdeckung für den Räumungsprozess wegen Vorvertraglichkeit (Beginn der Rechtsschutzversicherung war im Jahr 2013) ab. Im Räumungsprozess werde dem VN vorgeworfen, zumindest seit 2010 der Räumungsaufforderung des Vaters nicht entsprochen zu haben. Es liege daher ein Dauerverstoß des VN vor, weil sich der VN dem Räumungsauftrag dauernd widersetzt hat.

 

Bei einem Dauerverstoß kommt es nach den ARB darauf an, wann der VN, der Gegner oder ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen. Der OGH entschied, dass die Deckungsablehnung zurecht erfolgte (OGH 7 Ob 127/16a).