Rechtsschutz BGH: Versicherungsfall bei fehlender Rücktrittsbelehrung bei Abschluss einer Lebensversicherung

Über Sinnhaftigkeit und Möglichkeiten des Versicherungsnehmers, bei fehlender oder mangelhafter Rücktrittsbelehrung bei Vertragsabschluss Forderungen gegen den Versicherer zu stellen, wird nach wie vor viel diskutiert. Will man eine Deckung aus seiner Rechtsschutzversicherung dafür bekommen, stellt sich die Frage, wann der Versicherungsfall eingetreten ist. Zur Erinnerung hier ein älteres Urteil des BGH in Deutschland:

 

Macht der VN einer Rechtsschutzversicherung geltend, er könne dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages infolge unzureichender Vertragsinformationen noch Jahre später widersprechen und daraus Ansprüche gegen seinen Lebensversicherer herleiten, liegt dessen maßgeblicher Verstoß (und damit der Versicherungsfall) in der Weigerung, das Widerspruchsrecht anzuerkennen, und nicht in der behaupteten mangelnden Information bei Vertragsschluss (BGH IV ZR 23/12 - r + s 2013, 283).