Rechtsschutz: Verstoßzeitpunkt bei Streitigkeiten gegen Krankenversicherer wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung

Bei der Abwehr gegen die Anfechtungs- und Rücktrittserklärung eines Krankenversicherers ist für die Festlegung des Versicherungsfalles entscheidend, wann der Krankenversicherer des VN die Anfechtung und den Rücktritt erklärt hat. Es kommt nicht auf den vom Gegner behaupteten zeitlich vorangegangen Verstoß des VN (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht) an. Es ist auf die Tatsachenbehauptung des VN abzustellen und darauf, worauf dieser seine Ansprüche stützt (AG Bernau 10 C 239/15; r+s 2017, 6).