Unfallversicherung: Sonnenbrand und Sonnenstich

Es handelt sich bei einem Sonnenbrand oder Sonnenstich um kein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das zur Gesundheitsschädigung führt. Daher ist diese Gesundheitsschädigung nicht vom klassischen Unfallbegriff umfasst.

 

Versichert wären diese Gesundheitsschädigungen allerdings, wenn die versicherte Person aufgrund eines unentrinnbaren Ereignisses (z.B. Hängenbleiben im Seil beim Bergsteigen) einen Sonnenstich oder Sonnenbrand erleidet.

 

Es gibt aber auch Versicherer, die einen Sonnenbrand oder Sonnenstich ohne das Vorliegen eines plötzlich von außen wirkenden Ereignisses einschließen.


Erster Kommentar zur Unfallversicherung in Österreich im Herbst 2017: