Eine Verweisung eines niedergelassenen Facharztes mit eigener Praxis auf die Tätigkeit als Praxisvertreter ist nicht zulässig, weil nicht die gleiche soziale Wertschätzung gegeben ist (BGH r+s 2017, 320).
Eine Verweisung eines niedergelassenen Facharztes mit eigener Praxis auf die Tätigkeit als Praxisvertreter ist nicht zulässig, weil nicht die gleiche soziale Wertschätzung gegeben ist (BGH r+s 2017, 320).