Meniskusverletzung beim Fortbewegen im "Entengang"

Erleidet die versicherte Person einen Außenmeniskusriss, als sie in der Hocke eine Grabstelle pflegt (Fortbewegung im "Entengang") handelt es sich beim Verdrehen des Knies in der Hocke um eine willensgesteuerte Eigenbewegung ohne erhöhte Kraftanstrengung (LG Stade r+s 2017, 37).

 

Die Musterbedingungen des VVO (Version 2015) leisten bei einer Meniskusverletzung ohne weitere Voraussetzungen (wie z.B. einer erhöhte Kraftanstrengung). 

Es gibt aber im Wesentlichen drei unterschiedliche Varianten (neben dem Unfall nach dem klassischen Unfallbegriff) am Markt:

1. Verrenkung von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von bestimmten Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln sowie Meniskusverletzungen: Leistung bei Eintritt der Verletzung ohne weitere Voraussetzungen

2. wie oben (1.) mit der Voraussetzung, dass eine erhöhte Kraftanstrengung die Ursache für die Verletzung ist

3. wie oben (1.) mit der Voraussetzung, dass ein plötzliches Abweichen vom geplanten Bewegungsablauf vorliegt

 


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