Unfallversicherung: Kriegsausschluss bei Explosion einer Fliegerbombe?

In der Unfallversicherung gibt es einen Ausschluss für Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar mit Kriegsereignissen jeder Art zusammenhängen.

 

Liegt zwischen dem eigentlichen Krieg und dem Unfall ein längerer Zeitraum, geht der innere Zusammenhang mit dem Krieg allmählich verloren. So ist der Kriegsausschluss nicht anwendbar, wenn ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg heute explodiert.

 

Quelle: Grimm, Unfallversicherung 5. Auflage Ziff. 5 Rz 36


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