Versicherungsbedingungen: Grenzen für den Versicherer

Nachdem es sich bei Versicherungsbedingungen um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, ist der Versicherer in der Formulierung der Versicherungsbedingungen grundsätzlich frei. Die Musterbedingungen des VVO bilden dabei keinen Mindeststandard.

 

Folgende Grenzen gibt es allerdings für den Versicherer:

  • Auslegung: Die Auslegung der Versicherungsbedingungen erfolgt nach dem Verständnis eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers. Unklare Formulierungen gehen zu Lasten des Versicherers.
  • Klauselkontrolle: Das Gericht kann unzulässige Klauseln aufheben. Ist etwa eine Bestimmung für den Versicherungsnehmer gröblich benachteiligend (z.B. die Kündigungsmöglichkeit für den Versicherer bereits im ersten Schadenfall in der Rechtsschutzversicherung) oder überraschend (z.B. ein überraschender Ausschluss), kann die jeweilige Bestimmung der Klauselkontrolle zum Opfer fallen. Bei Konsumenten können auch intransparente Klauseln gekippt werden.
  • Der Versicherer muss sich zudem an zwingende und zugunsten des VN halbzwingende Bestimmungen im VersVG halten.

Aufbau von AVB (Grafik):