Wechsel des Kommanditisten einer KG: keine Besitzwechselkündigung möglich

Im Mai 2013 schieden zwei Kommanditisten des VN aus. Neue Kommanditisten sind seitdem zwei Kapitalgesellschaften. Der VN (die Kommanditgesellschaft) wollte die Betriebsbündelversicherung aufgrund Besitzwechsel kündigen.

 

Ein Wechsel in der Person nicht persönlich haftender Gesellschafter ist lt. OGH nicht der Veräußerung gleichzuhalten. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen, vertreten die Gesellschaft nicht und haften nur bis zur Höhe der übernommenen Einlage.

 

Eine versicherte GmbH & Co KG kann keine Besitzwechselkündigung aussprechen, auch wenn ein Wechsel aller Kommanditisten und bei der einzigen Komplementärin ein Wechsel aller Gesellschafter stattfindet (OGH 7 Ob 74/17h, versdb 2017, 31).

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