Wiederherbeischaffung eines Oldtimers nach Diebstahl

Werden gestohlene oder geraubte Fahrzeuge erst nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Schadensanzeige wieder zur Stelle gebracht, werden sie nach den österreichischen Kaskoversicherungsbedingungen Eigentum des Versicherers.

 

Ein deutsches Gericht hat nun entschieden, dass bei der Versicherung eines Oldtimers eine vergleichbare Klausel den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt. 

Bei einem Oldtimer habe der Versicherungsnehmer - anders als bei einem normalen Gebrauchsfahrzeug – oft ein erhebliches Interesse daran, das Fahrzeug zu besitzen. Die Klausel stellt keinen angemessenen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Parteien her.

 

OLG Karlsruhe 9 W 30/17, BeckRS BeckRS 2017, 133585