Beweislast bei wissentlicher Pflichtverletzung in der Haftpflichtversicherung

Die Anforderungen an den vom Versicherer zu erbringenden Nachweis einer wissentlichen Pflichtverletzung dürfen nicht überspannt werden, zumal es sich um eine innere Tatsache handelt, die sich nur aus Indizien erschließen lässt.

 

Der Versicherer muss deshalb zunächst nur einen Sachverhalt vortragen, der auf die Wissentlichkeit der Pflichtverletzung zumindest hindeutet; weiterer Vortrag ist entbehrlich, wenn es sich um die Verletzung elementarer beruflicher Pflichten handelt, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsangehörigen vorausgesetzt werden kann. Dass Wissen darum, wie ein Kaufvertrag ohne ungesicherte Vorleistung abgewickelt werden kann, gehört zum Elementarwissen eines Rechtsanwalts (OLG Karlsruhe 12 U 141/16, r+s 2018, 70).