Unfall mit 1,9 Promille Alkohol im Blut

Steigt der Versicherte um etwa fünf Uhr morgens aus seinem Hotelzimmer im ersten Stock durch ein Fenster zum Urinieren und Rauchen auf ein schmales Flachdach, stürzt er von diesem Dach ab und verletzt sich dabei schwer, da er eine Stunde zuvor von einem Heurigenbesuch zurückgekehrt und mittelstark alkoholisiert (1,88–1,92 ‰) war, ist der Versicherer leistungsfrei. Seine Bewusstseinsbildung war dadurch wesentlich beeinträchtigt und er unterschätzte durch die Alkoholisierung die – sich dann auch verwirklichende – Gefahr, in alkoholisiertem Zustand auf ein schmales Flachdach zu steigen und von dort hinunterzufallen (OGH 7 Ob 93/18d, versdb 2018, 47).