Die erweiterte Produktehaftpflicht und ihre Tücken

Fällt der Schaden unter die erweiterte Produktehaftpflichtversicherung oder nicht? Diese Frage stellt sich nicht nur im Schadenfall, sondern bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages, wenn es darum geht, den richtigen Versicherungsschutz zu finden.

 

Die erweiterte Produktehaftpflichtversicherung ist schon seit Jahrzehnten Bestandteil der Haftpflichtversicherungsbedingungen, bringt aber nach wie vor Probleme bei der Interpretation dieser Deckungserweiterung. Der Interpretationsspielraum ist groß, die Deckungsfrage somit in vielen Fällen unklar. So ist etwa nicht geklärt, ob die erweiterte Produktehaftpflichtversicherung nur dann gilt, wenn ein neues Produkt entsteht, oder auch dann, wenn das mangelhafte Produkt auch mit anderen gleichartigen Produkten vermischt wird (Stichwort: Milch). Diese Beurteilung kann weitreichende Konsequenzen im Schadenfall haben.

 

Dazu kommt, dass vielfach die Bedingungslage sowohl von Schadensreferenten als auch von Vertretern der Kunden völlig falsch interpretiert wird.

 

Lesen Sie einen ausführlichen Beitrag zu den Auslegungsmöglichkeiten des Tatbestandes „Verbindung, Vermischung, Verarbeitung“ in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift versdb print.

 

Weitere Inhalte der aktuellen Ausgabe sind:

  • Bewusstes Zuwiderhandeln gegen Vorschriften in der Haftpflichtversicherung
  • Der Bauherrnausschluss in der Rechtsschutzversicherung
  • Überblick über aktuelle OGH Urteile