Bandscheiben-OP verschwiegen: Unfallversicherer leistungsfrei

Gesundheitsfrage am Antrag zur Unfallversicherung:

 

„Bestehen Gebrechen oder Beeinträchtigungen Ihrer Gesundheit? Welche? (zB Erkrankungen der Nerven, des Gehirns oder Rückenmarks, Gemüts- oder Geistesstörungen, des Herzens oder der Kreislauforgane, des Bewegungsapparates, der Sinnesorgane, der Drüsen, des Blutes oder des Stoffwechsels)“

 

OGH: Die Versicherer hat nach dem „Bestehen von Gebrechen oder Beeinträchtigungen der Gesundheit gefragt und dabei beispielhaft auch den Bewegungsapparat ausdrücklich angesprochen. Damit waren von dieser Gesundheitsfrage auch die nach Operationen in den Jahren 1990 und 1998 erfolgten teilweisen Bandscheibenentfernungen ausdrücklich und genau umschrieben nachgefragt, handelt es sich doch dabei evidentermaßen um bleibende Beeinträchtigungen im Sinn eines fortdauernd regelwidrigen Zustands des Bewegungsapparats. Es wurde ausdrücklich und genau umschrieben befragt. Die allgemeinen Rücktrittsregeln des § 16 VersVG sind hier anzuwenden.

 

OGH 7 Ob 117/18h, versdb 2018, 57