Haftpflicht: Höhere Baukosten aufgrund Sanierungsarbeiten

Der VN brachte bei seinem Kunden (Hauseigentümer) einen Bodenbelag mangelhaft auf. Aufgrund der Sanierungsarbeiten verlängerte sich das Bauvorhaben um ein Jahr. In diesem Zeitraum setzte der Architekt, der von den Hauseigentümern mit der Abwicklung des gesamten Bauvorhabens, so auch mit der Bauaufsicht, beauftragt worden war, die örtliche Bauaufsicht fort. Dafür fiel ein angemessener Aufwand im Ausmaß von 25 Stunden an, der marktüblich und angemessenen verrechnet wurde.

 

Diese Leistung stellt lt. OGH einen Teil des Erfüllungsvorgangs dar und ist daher nicht versichert. Dass diese Bauaufsicht auch der Überwachung von Maßnahmen diente, die nicht mit der Mängelbehebung durch den VN verbunden waren, hat der VN nicht behauptet. OGH 7 Ob 41/18g, versdb 2018, 60

 

Der Versicherungsvertrag enthielt auch eine Erweiterung für "reine Vermögensschäden durch Behinderung". Einen kritischen Kommentar zur Entscheidung finden Kunden von versdb hier.