Schaden durch Einkaufswagen - wer zahlt?

Es kommt im Wesentlichen darauf an, ob das Fahrzeug schon beteiligt ist. Rollt man beispielsweise einen Einkaufswagen zum Fahrzeug, wird eine Verwendung des Kfz noch nicht gegeben sein, weil das Fahrzeug noch nicht beteiligt ist. Sobald man aber den Kofferraum öffnet, um den Inhalt des Einkaufswagens in das Fahrzeug zu laden, liegt eine Beladung und somit eine Verwendung des Kfz vor, wenn beim Beladevorgang der Einkaufswagen wegrollt.

 

Für den Beladevorgang besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Kfz Haftpflichtversicherung, für das Rollen des Einkaufswagens zum Fahrzeug besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung.

 

Rollt ein Einkaufswagen während des Beladevorganges des Kfz weg, dann geschieht dies nach hA in Österreich bei Verwendung des Kfz. Anders wird dies in Deutschland gesehen: Rollt der Einkaufswagen weg und beschädigt beispielsweise ein anderes Kfz, verwirklicht sich das Risiko unachtsamen Umgangs des Versicherungsnehmers mit dem Einkaufswagen und nicht das Risiko des Kfz, das be- oder entladen werden soll. Liegen zwischen dem Beginn und dem Ende der Beladung Unterbrechungen, die mit dem Beladevorgang in keinem Zusammenhang stehen (etwa Unterhaltung mit anderen Personen), dann sind Schäden, die dabei durch das Wegrollen des Einkaufswagens entstehen, nicht bei Verwendung des Kfz entstanden, und sind damit im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung versichert.

 

Quelle: Kommentar AHVB/EHVB (Maitz) - Verlag Österreich