Ausbau der Schnapsbrennerei ist Gefahrerhöhung

Der VN hat bei Abschluss des Versicherungsvertrags (Vertragsbeginn 2009) im Rahmen der Abfindungsbrennerei an bis zu 14 Brenntagen im Jahr je nach Erntemenge 0 bis 100 Liter Schnaps gebrannt.

 

Ab 1. 9. 2014 hat der VN das Gewerbe der Lebensmittelerzeugung angemeldet, um mit Spirituosen eine selbstständige Tätigkeit zu entwickeln, von der er leben kann. Von September 2014 bis 11. 4. 2015 (Brandtag) absolvierte der VN dann 28 Brenntage, an denen er jeweils 25 Liter Gin produzierte (insgesamt 700 Liter).

 

Eine undichte Stelle an der flüssiggasbetriebenen Verbrennungsanlage oder austretende Alkoholdämpfe waren jene Risken, die die den Brand verursachende Explosion bewirkten. Der Versicherer ist aufgrund des Vorliegens einer Gefahrerhöhung leistungsfrei.

 

OGH 7 Ob 180/18y, versdb 2018, 73