Fahrzeugschlüssel im Tankdeckel - Versicherer leistungsfrei

Das Abstellen eines LKWs auf einem öffentlich zugänglichen, nicht bewachten Kaufhausparkplatz mit dem Fahrzeugschlüssel im unversperrten Tankdeckel ist ein grob fahrlässiges Verhalten, weil es – für jedermann erkennbar – die Diebstahlwahrscheinlichkeit enorm erhöhte. Dieses Verhalten wurde vom VN und seinen Mitarbeitern  bereits zehn Jahre lang praktiziert. Aus dieser Feststellung ist abzuleiten, dass diese Praxis den Geschäftsführern des VN bekannt und von diesen jahrelang geduldet wurde, sodass insoweit jedenfalls ein dem VN zuzurechnendes, grob fahrlässiges Organisationsdefizit vorlag.

 

OGH 7Ob149/18i, versdb 2019, 4