§ 183 VersVG (Schadenminderungpflicht UV) analog für die BU-Rentenversicherung anwendbar

Dieselben Argumente für eine Schadensminderungsobliegenheit in der Unfallversicherung treffen auch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung zu. Sowohl die Unfall- als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sind Summenversicherungen, die der Abdeckung eines pauschalen Einkommensausfalls wegen unfalls- bzw krankheitsbedingter Minderung der Erwerbskraft dienen. In beiden Versicherungssparten hängt der Umfang der Leistungspflicht des Versicherers typischerweise von der Entwicklung des Gesundheitszustands des Versicherungsnehmers und damit oftmals von dessen Gestaltung der medizinischen Behandlung ab. Wegen der gleichgelagerten Interessen wie in der Unfallversicherung ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung von einer unechten Lücke auszugehen, die wegen ihrer Berührungspunkte zur Unfallversicherung durch analoge Anwendung des § 183 VersVG zu füllen ist.

 

OGH 7 Ob 45/19x, versdb 2019, 35

 

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