Sollte eine nach dem Unfall vorgelegene geistige Beeinträchtigung des Versicherten tatsächlich der Grund dafür gewesen sein, dass weder die VN noch der Versicherte einen Anspruch auf Leistung für dauernde Invalidität innerhalb von 15 Monaten vom Unfalltag an geltend machen konnten, dann verstößt die Berufung auf die Ausschlussfrist gegen Treu und Glauben.
OGH 7 Ob 47/19s, versdb 2019, 42