Stapler für Kirschernte verwendet - keine KFZ Haftpflicht-Deckung

Der VN verwendete einen Stapler, an dessen Arm ein Arbeitskorb montiert war und in dem sich Erntehelfer befanden, zur Kirschenernte. Für einen sicheren Stand waren die Stützen des Staplers ausgefahren, sodass das Fahrzeug nicht mehr fortbewegt werden konnte. Infolge Kippens und Absturzes des Arbeitskorbs kam es zur Verletzung von Personen.

Es liegt eine Verwendung des Fahrzeugs als ortsgebundene Kraftquelle vor. Eine Deckung aus der KFZ Haftpflichtversicherung ist daher ausgeschlossen.

 

OGH 7 Ob 37/19w, versdb 2019, 45

 

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