Indexanpassung für Prämie und Versicherungssumme?

Die Klausel sieht eine Angleichung (Erhöhung) der Leistung aus dem Lebensversicherungsvertrag vor, die durch eine Erhöhung der Prämien erzielt wird, welche zu einer Erhöhung der Versicherungssumme im entsprechenden Ausmaß führt. Bereits aus dem Wortlaut der Klausel folgt eindeutig, dass sich die Erhöhung um den Verbraucherpreisindex/um mindestens 4 % ausschließlich auf die Prämie bezieht, die Versicherungssumme sich aber nur im „entsprechenden Ausmaß“ erhöhen soll. Aus dieser Wortfolge ist entgegen der Ansicht der Klägerin nicht auf die Erhöhung der Versicherungssumme im „gleichen prozentuellen Ausmaß“ zu schließen. Das Adjektiv „entsprechend“ bedeutet „im richtigen Verhältnis stehend“, sodass auch der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer die Wortfolge „im entsprechenden Verhältnis“ dahin verstehen muss, dass die Versicherungssumme nur in einem verhältnismäßigen Ausmaß zur Erhöhung der Prämie vorgenommen wird. Dies folgt auch daraus, dass keine „und-Verknüpfung“ (… Erhöhung der Prämien und der Versicherungssumme um …) vorgenommen ist. Keinesfalls kann der Klausel die Bedeutung unterstellt werden, dass sogar trotz Beendigung der Prämienzahlungen die Versicherungssumme dennoch jährlich um 4 % steigt; sich also eine Erhöhung der Versicherungssumme völlig losgelöst von der Erhöhung der Prämienzahlung ergibt.

 

OGH 7 Ob 133/19p, versdb 2019, 56