Deckungsprobleme beim Unfallbegriff in den AUVB

Der Unfallbegriff in den AUVB ist der zentrale Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob für einen einzelnen Unglücksfall auch tatsächlich Versicherungsschutz besteht oder eben der Versicherer leistungsfrei ist, weil zwar ein Unglücksfall vorliegt, aber kein versicherter Unfall im Sinne der AUVB. Die Bestimmung des Artikel 6 AUVB enthält im Wesentlichen zwei verschiedene Unfalldefinitionen. Ist ein Unglücksfall einem der beiden Unfalldefinitionen zuzuordnen, liegt ein versicherter Unfall vor und der Versicherer ist grundsätzlich eintrittspflichtig.

 

In letzter Zeit gab es einige interessante Urteile des OGH, die Deckungslücken beim Unfallbegriff aufzeigen. Erfrierungen und mittelbare Gesundheitsschäden sind zum Teil nicht versichert; beim erweiterten Unfallbegriff (z.B. erhöhte Kraftanstrengung) entscheiden vermeintliche Kleinigkeiten über Deckung oder Leistungsfreiheit.

 

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Die aktuelle Ausgabe enthält auch einen interessanten Beitrag von Gerhard Kofler zu Unterschieden in der Haftpflichtversicherung zwischen Österreich und Deutschland sowie einen kompakten Überblick über die aktuellen OGH-Entscheidungen.

 

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