Rücktritt bei fehlerhafter Rücktrittsbelehrung auch nach Vertragskündigung zulässig: Dem VN steht einem infolge fehlerhafter Informationen des Versicherers gegebenenfalls zustehendes unbefristetes Rücktrittsrecht der Umstand nicht entgegen, dass die Laufzeit des Versicherungsvertrags durch Kündigung längst abgelaufen und der Versicherer dem VN auch schon den Rückkaufswert ausbezahlt hat.
OGH 7 Ob 6/20p, versdb 2020, 16
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