Bandscheibenschaden nach Auftreten auf Spaten kein Unfall

In der stoßartigen Belastung beim Auftreten des Fußes auf einen Spaten ist keine Einwirkung von außen zu sehen. Solange der Einwirkungsgegenstand nicht in unerwartete Bewegung gerät und solange der Einwirkende nicht in seiner gewollten Einwirkung und damit in seiner Eigenbewegung – etwa durch Straucheln oder Ausgleiten – beeinträchtigt ist, wirkt kein äußeres Ereignis auf seinen Körper ein. Vielmehr wirkt der Betroffene ausschließlich seinerseits auf den Gegenstand ein.

 

Quelle: OLG Jena 4 U 536/19, r+s 2020, 291

 

Anmerkung: Ein versicherter Unfall liegt nur dann vor, wenn ein weiteres Ereignis, das von außen einwirkt, hinzutritt.

 

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