Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung wegen Falschauskunft des Maklers

Die Frage nach „Reisen nach außereuropäischen Ländern“ war eindeutig formuliert. Der VN hat die Bedeutung dieser Frage für die Unfallversicherung auch erkannt, informierte er doch den Makler über seine damalige Reisetätigkeiten. Dass der dem VN zuzurechnende Makler die Relevanz der Frage und deren richtige Beantwortung unrichtig einschätzte, begründet nicht das mangelnde Verschulden des VN. Der Versicherer ist leistungsfrei.

 

OGH 7 Ob 33/20h, versdb 2020, 38

 

Weitere Kernaussagen zur Entscheidung finden User von versdb hier.

Die österreichische Datenbank für Versicherungsrecht

 

>> Jetzt informieren und anmelden