Wenn Regenwasser unmittelbar in das Fahrzeuginnere gelangt, ohne zuvor zu einer Überflutung des Geländes geführt zu haben, handelt es sich nicht um eine versicherte Überschwemmung.
OLG Karlsruhe 12 U 78/19, r+s 2020, 560
Weitere Urteile zum Thema (für User von versdb - Datenbank Versicherungsrecht)