Spätrücktritt Lebensversicherung - wer trägt Verlustrisiko bei Fondsverlusten?

Im Fall eines (Spät-)Rücktritts von einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist das Verlustrisiko nicht dem vom Vertrag berechtigt zurückgetretenen VN zuzuweisen. Dieses Risiko trägt der Versicherer.

 

OGH 7 Ob 117/20m, versdb 2020, 56

 

Weitere Kernaussagen des Urteils (für versdb Kunden)