Im vorliegenden Fall bewirkte der Einschlag eines Blitzes in einen in der Nähe des Fahrzeugs befindlichen Verteilerkasten, an den das Fahrzeug nicht angeschlossen war, einen plötzlich anliegenden und hohen Potentialunterschied, wodurch das Karosseriesteuergerät, das Motorsteuergerät, die Lichtmaschine, die Batterie und diverse Sensoren des Fahrzeugs beschädigt wurden. Diese elektronischen Bauteile wurden sofort, als der Potentialunterschied auftrat und dadurch Strom fließen konnte, beschädigt.
Die versicherte Sache wurde sofort im Zeitpunkt der Einwirkung der Naturgewalt und nicht über einen Umweg beschädigt (durch den Spannungskegel des Blitzes). Es kam somit zum unmittelbaren Übergang des Blitzes auf die versicherte Sache. Es besteht Versicherungsschutz.
versdb 2022, 38
Anmerkung: Ob Deckung für einen Schaden durch indirekten Blitzschlag an einem an die Steckdose angeschlossen Elektrofahrzeug besteht, entschied der OGH bereits vor einigen Jahren. >> Zum Urteil (für versdb User).