Efeu von Sturm von Fassade gerissen

OLG Hamm 20 U 173/22

 

Wird eine Gebäudewand dadurch beschädigt, dass ein Efeubewuchs durch einen Sturm von der Fassade abgerissen wird, wirkt der Sturm nicht unmittelbar auf das versicherte Gebäude ein. Der Efeubewuchs der Fassade ist im Streitfall nicht versichert; er wird insbesondere nicht „für die Instandhaltung des Gebäudes genutzt“.

 

Quelle: VersR 2022, 1160

 

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