Obliegenheitsverletzung wirkt sich nur auf jeweilige Sparte aus

Die eingeschlossenen Sparten (u.a. Feuer, Betriebsunterbrechung) haben bei einer Bündelversicherung ein rechtlich selbständiges Schicksal und die zur Total-Mietentgang-Betriebsunterbrechungsversicherung behauptete Verletzung einer Obliegenheit (unwahre Behauptungen über den Mietentgang) führt nicht zur Leistungsfreiheit hinsichtlich der durch den Brand verursachten Sachschäden (an Betriebsgebäude, Lagerhaus, kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte) aus der Feuerversicherung.

 

Quelle: versdb 2022, 69, OGH 7 Ob 163/22d

 

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