Handbremse nicht aktiviert und kein Gang eingelegt: Fahrzeug rollt in Teich

VN stellt Fahrzeug auf einem Abstellplatz vor einem Fischteich ab und verließ es, ohne den ersten Gang ordnungsgemäß einzulegen und ohne die Parkbremse zu aktivieren. Als er das Fahrzeug verließ, war keine Bewegung erkennbar. Er ging zu einer Kollegin, um ihr einen USB-Stick zu geben und ließ das Fahrzeug für diesen Zeitraum von ein paar Minuten unbeaufsichtigt. Währenddessen löste sich der erste Gang und das Fahrzeug rollte in den Teich. Bei dem hier bestehenden Gefälle von 3 % bis 6 % hätte sowohl die elektronische Parkbremse als auch das ordnungsgemäße Einlegen der ersten Getriebestufe für sich allein ein Wegrollen des Fahrzeugs verhindert.

 

Es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, weil bei dem hier bestehenden geringen Gefälle schon das ordnungsgemäße Einlegen des ersten Gangs ohne zusätzliche Aktivierung der elektronischen Parkbremse ein Wegrollen verhindert hätte und für den VN nichts darauf hindeutete, dass er den ersten Gang nicht ordnungsgemäß eingelegt hatte. Mangels Erkennbarkeit dieses Umstands kann vom VN aber auch nicht eine Kontrolle durch nochmaliges Einlegen des Gangs verlangt werden.

 

OGH - Entscheidung versdb 2023, 3