Schaden beim Räderwechsel: Deckung aus Privathaftpflicht?

Haftpflichtversicherung

AG Wipperfürth 9 C 145/22

 

Beschädigt der VN beim Versuch, ein Rad des eigenen Kfz zu wechseln, mit dem Wagenheber ein anderes Fahrzeug, ist der Schaden nicht durch Gebrauch des Kfz entstanden, so dass Deckung im Rahmen der PHV besteht.

 

Quelle: r+s 2023, 157