Betriebliche Tätigkeit: Klärung im Deckungsprozess

versdb 2023, 41

7Ob93/23m

 

 

Aus dem Aufforderungsschreiben folgt ausreichend klar, dass der regressierende Feuerversicherer Ersatz für die von ihm erbrachte Versicherungsleistung vom VN (der Privathaftpflichtversicherung) fordert, dem er vorwirft, im Zuge der Reparatur eines Fahrzeugs den Brand schuldhaft verursacht zu haben. Die Frage, ob der Schaden im Zusammenhang mit einer privaten, betrieblichen oder – ohne entsprechende Genehmigung ausgeübte – gewerbsmäßigen Tätigkeit entstanden ist, ist für die materielle Berechtigung des geltend gemachten Anspruchs jedoch nicht entscheidungsrelevant. In einem solchen Fall sind die Feststellungen über die – allein – im Deckungsprozess notwendigen Tatfragen aber jedenfalls in diesem zu treffen.