Kein Umsatzsteuerersatz bei Leasing

versdb 2023, 62

OGH 7 Ob 108/23t

 

 

Die Leasinggeberin als Unternehmerin ist vorsteuerabzugsberechtigt, nicht jedoch die Klägerin (VN) als Leasingnehmerin.

Die Ansprüche der Leasinggeberin wurden bereits mit dem Ersatz des Nettowiederbeschaffungswerts durch den Versicherer befriedigt .

 

Wird das Sacherhaltungsinteresse des Leasinggebers bzw Eigentümers befriedigt, ist damit grundsätzlich auch das auf die Vermeidung von Schadenersatzansprüchen gerichtete, mitversicherte Sachersatzinteresse des Leasingnehmers abgedeckt. Das Sachersatzinteresse des Leasingnehmers ist nämlich nur ein vom Eigentümerinteresse abgeleitetes Interesse, das auf den Schutz vor Ansprüchen des Eigentümers durch dessen Befriedigung gerichtet ist. Ein Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer für die Anschaffung einer neuen und nicht versicherten Sache durch den (früheren) Leasingnehmer ergibt sich aus der Versicherung seines Sachersatzinteresses am Leasinggegenstand aber nicht.