Feuer, das sich selbständig ausbreitet

versdb 2024, 43

7Ob113/24d

 

Hier liegt – unabhängig davon, ob sich im konkreten Fall das Feuer nicht ausgehend von den Kriterien der oben angeführten bisherigen Rechtsprechung ohnehin bereits innerhalb des Ölradiators vom Schnellheizer auf die anderen brennbaren Teile „ausgebreitet“ hat – unzweifelhaft ein ausbreitungsfähiges Feuer vor, weil die abtropfenden Kunststoffteile in der Lage gewesen wären, in der Nähe gelagerte brennbare Stoffe in Brand zu setzen. Zusammenfassend lässt sich damit festhalten, dass auch nach der neuen Bedingungslage der AFB 2002 ein Schadenfeuer ein solches ist, das die Fähigkeit besitzt, sich selbständig auszubreiten. Das Vorliegen eines Brandes im Sinne dieser Versicherungsbedingungen ist nicht davon abhängig, ob sich das Feuer tatsächlich ausgebreitet hat oder die Ausbreitung – etwa durch rechtzeitige Löscharbeiten oder wie hier die Platzierung der Brandquelle entfernt von brennbarem Material – noch verhindert werden konnte.