Schäden durch Niederschlagswasser nach Hagel

versdb 2024, 44

7Ob110/24p

 

Schäden durch Niederschlagswasser (infolge von Hagel)

 

Nach dem Hagelunwetter hätten die Hagelkörner den Acker des Klägers mit einer Schicht von rund 10 cm Höhe bedeckt. Durch den warmen Regen seien die Hagelkörner schnell abgeschmolzen. Als unvermeidliche Folge des Hagelschlags habe sich die Erdkruste des Ackers, welche durch die Hagelschloßen an der Oberfläche durchschlagen worden sei, gelöst. Die dadurch entstandenen Wassermassen mit Ackerschlamm hätten im hinteren Außenbereich des nahe gelegenen Gebäudes derart stark angedrückt, dass dort eine Ausschwemmung erfolgt und das Wasser in weiterer Folge in den Kellerraum des Gebäudes eingedrungen sei. Dadurch sei es im Keller zu Schäden gekommen. Gemäß Art 2.4. AStB 1998 sind Schäden durch Wasser nicht versichert, auch nicht als unvermeidliche Folge eines Schadenereignisses. Hingegen sind Schäden durch Schmelz- oder Niederschlagswasser versichert, wenn das Wasser dadurch in ein Gebäude eindringt, dass feste Baubestandteile oder ordnungsgemäß verschlossene Fenster oder Außentüren durch ein Schadenereignis beschädigt oder zerstört wurden. Diese Voraussetzung ist hier allerdings nicht erfüllt. Der Schaden ist nicht versichert.

 

 

Unmittelbare Einwirkung von Hagel

 

Es liegt auch keine unmittelbare Einwirkung durch Hagel und somit kein versicherter Hagelschaden vor.